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   BSG, 17.03.2022 - B 9 SB 64/21 B   

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https://dejure.org/2022,12995
BSG, 17.03.2022 - B 9 SB 64/21 B (https://dejure.org/2022,12995)
BSG, Entscheidung vom 17.03.2022 - B 9 SB 64/21 B (https://dejure.org/2022,12995)
BSG, Entscheidung vom 17. März 2022 - B 9 SB 64/21 B (https://dejure.org/2022,12995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 1 SGG, § 160a Abs 2 S 2 SGG, § 183 S 1 SGG, § 183 S 2 SGG, § 197a Abs 1 S 1 Teils 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach Tod der klagenden Person - keine Unterbrechung des Verfahrens - keine Aussetzung des Verfahrens auf Antrag - Kostenentscheidung - keine Rechtsnachfolge in die Kostenprivilegierung - ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Auffangstreitwerts; Bestimmung eines konkreten Streitwerts nach der Bedeutung einer Sache

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 2 ; SGG § 160a Abs. 2 S. 1-2
    Festsetzung eines Auffangstreitwerts; Bestimmung eines konkreten Streitwerts nach der Bedeutung einer Sache

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach Tod der klagenden Person - keine Unterbrechung des Verfahrens - keine Aussetzung des Verfahrens auf Antrag - Kostenentscheidung - keine Rechtsnachfolge in die Kostenprivilegierung - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 87/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftsverlangen des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus BSG, 17.03.2022 - B 9 SB 64/21 B
    Denn § 52 Abs. 2 GKG eröffnet diese Möglichkeit nicht, wenn die Bestimmung eines konkreten Streitwerts nach der Bedeutung nicht möglich ist (vgl BSG Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 87/09 R - BSGE 107, 255 = SozR 4-4200 § 60 Nr. 1, RdNr 26; BSG Beschluss vom 14.5.2012 - B 8 SO 78/11 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 17.03.2022 - B 9 SB 64/21 B
    Denn § 52 Abs. 2 GKG eröffnet diese Möglichkeit nicht, wenn die Bestimmung eines konkreten Streitwerts nach der Bedeutung nicht möglich ist (vgl BSG Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 87/09 R - BSGE 107, 255 = SozR 4-4200 § 60 Nr. 1, RdNr 26; BSG Beschluss vom 14.5.2012 - B 8 SO 78/11 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 3/21 BH

    Parallelentscheidung zu BSG B 9 SB 4/21 BH v. 01.07.2021

    Auszug aus BSG, 17.03.2022 - B 9 SB 64/21 B
    Diesen Antrag hat der Senat - in Unkenntnis des Todes der vormaligen Klägerin - durch Beschluss vom 1.7.2021 (B 9 SB 3/21 BH) mangels Erfolgsaussichten abgelehnt, welcher den beiden Betreuern am 19.8.2021 zugestellt wurde.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2023 - L 11 KR 900/22
    Bietet hingegen der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000, 00 ? anzunehmen (§ 52 Abs. 2 GKG; ferner Bundessozialgericht 17.03.2022, B 9 SB 64/21 B, Rn. 6, juris, dazu, dass eine Streitwertfestsetzung auf "Null" rechtlich ausgeschlossen ist).
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